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Aufstellung des Bebauungsplanes „Pfarrscheuerareal“ in Schörzingen

Der Gemeinderat hat am 19.01.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch beschlossen, den Bebauungsplan „Pfarrscheuerareal“ mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufzustellen.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der Abgrenzungsplan vom 19.01.2022 maßgebend. Er ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung des Gebietes zu Wohnzwecken geschaffen werden.

Schömberg, 19.01.2022

gez. Sprenger

Bürgermeister

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