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Bebauungsplan „Brühlen II, 7. Änderung“ - Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 i.V.m § 13a Baugesetzbuch

Der Gemeinderat der Stadt Schömberg hat am 04.05.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Brühlen II, 7. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Bebauungsplanänderung bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück Mörikestraße 23, Flst. 1802/2. Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der obige Plan vom 19.04.2022 maßgebend.

Ziele und Zwecke der Planung

Die Bebauungsplanänderung bezieht sich auf das Grundstück Mörikestraße 23, Flst. 1802/2. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung des Grundstücks mit einem Sechsfamilienhaus geschaffen werden.


Öffentliche Auslegung nach § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat am 04.05.2022 zusammen mit dem Aufstellungsbeschluss in öffentlicher Sitzung auch den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nach § 13a in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung vom 23.05.2022 bis einschließlich 24.06.2022 bei der Stadt Schömberg, Alte Hauptstraße 7, 72355 Schömberg, Zimmer 32 (Bauverwaltungsamt) und im Bürgerbüro, Alte Hauptstraße 5, zur Einsicht für jedermann öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist besteht auch die Möglichkeit, Bedenken oder Anregungen vorzubringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese öffentliche Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften einschließlich der Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der artenschutzrechtlichen Relevanzuntersuchung sind auch auf der Homepage der Stadt Schömberg www.stadt-schoemberg.de unter dem Pfad

www.stadt-schoemberg.de/politik-verwaltung/rathaus/bebauungsplaene/  abrufbar.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes verfügbar:

1.    Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbeitrag vom 19.04.2022
Die Begründung zum Bebauungsplan enthält Hinweise zu den Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft. Es werden die umweltrelevanten Eingriffe der Baumaßnahme beschrieben und die verschiedenen Schutzgüter untersucht. Auswirkungen auf die Schutzgüter werden nicht erwartet.

2.    Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung vom 13.04.2022
Die Belange des Artenschutzes werden in einer Habitatpotentialanalyse dargestellt.
Sie kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Bauvorhaben kein Verstoß gegen die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes entsteht.


Schömberg, den 12.05.2022
gez. Sprenger

Bürgermeister

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