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Kultur

Corona – Neue Regeln für Absonderung/Quarantäne

Nach der neuesten Corona-Verordnung Absonderung, welche seit dem 01.12.2020 gilt, ist der Zeitpunkt, zu dem sich Personen in Absonderung/Quarantäne begeben müssen, neu geregelt worden.

Jeder Bürger ist selbst verpflichtet, sich in Absonderung zu begeben, sobald er oder eine Person mit der er in häuslicher Gemeinschaft lebt, ein positives Testergebnis erhält.
Kontaktpersonen 1 müssen sich in Absonderung begeben, sobald sie vom Gesundheitsamt informiert werden.

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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