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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – ELR

Ausschreibung für das Jahresprogramm 2020 Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2020 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben.

Das ELR

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2020 ist weiterhin, Investitionen zur Schaffung von privatem Wohnraum, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen.

Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?

Im Förderschwerpunkt Innen-/Ortskernentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten in Baulücken), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert.

Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt grundsätzlich 20.000 € (Modernisierung /Neubau), bei Umnutzungen bis zu 50.000 €. Für den Förderschwerpunkt Innen-/Ortskernentwicklung wird wiederum etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel im Jahresprogramm 2020 eingesetzt.

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig.

CO2-Speicherzuschlag

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

Fördermöglichkeiten in Schömberg und Schörzingen:

In Schömberg sind Projekte aus den Förderschwerpunkten „Grundversorgung“ und „Arbeiten“ förderfähig, wenn sie außerhalb des Sanierungsgebietes liegen.

In Schörzingen sind Maßnahmen aus allen drei Förderschwerpunkten zuwendungsfähig.

Zur Antragstellung sind Baupläne und eine detaillierte Kostenschätzung erforderlich. Sofern das Vorhaben genehmigungspflichtig ist, ist möglichst auch die Baugenehmigung einzureichen.

In beiden Ortsteilen sind nicht zuwendungsfähig Fahrzeuge mit Straßenzulassung, Mietwohnungen in Neubauvorhaben, die Mehrwertsteuer, Grunderwerbskosten bzw. beim Erwerb von Gebäuden der Bodenwert.

Bitte beachten Sie, dass mit der Maßnahme nicht begonnen werden darf, bevor über den Antrag entschieden ist – dies wird voraussichtlich im März/April 2020 der Fall sein.

Antragstellung:

Anträge auf Aufnahme in das ELR können ausschließlich von der Stadt gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.

Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, wenden Sie sich bitte unverzüglich an Frau Neumann, Tel. 9402-17, E-Mail: sabine.neumann@stadt-schoemberg.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.

Zuschussanträge reichen Sie bitte bis spätestens 08. September 2019 bei der Stadtverwaltung ein.

Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2020 umgesetzt und davor nicht begonnen werden.

Weitere allgemeine Informationen über die Fördervoraussetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragsstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/.  

Politik & Verwaltung

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