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Rathaus

Ergänzender Hinweis zum Winterdienst

Mehrfach wurde direkt nach Durchfahrt des Räumfahrzeuges von Anliegern Schnee vom Gehweg auf die Straße geworfen. Dies ist nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Der Schnee ist gemäß § 5 der Streupflichtsatzung „am Rande der Fahrbahn anzuhäufen“.
Dabei kann dies auch auf/am Gehwegrand sein. Es muss lediglich ein 1 Meter breiter Streifen auf dem Gehweg geräumt werden.
Wird der Schnee auf die Straße geworfen, dann entstehen im weiteren Verlauf gefährliche Eisplatten, die es zu vermeiden gilt.

Es kann vorkommen, dass bereits geräumte Gehwege durch den kommunalen Räumdienst teilweise wieder zugeschüttet werden. Meist kommt dies vor bei starkem Schneefall oder wenn Schnee wie vorgenannt zu weit auf die Straße geworfen wird.
Der Räumdienst versucht dies zu vermeiden, es wird aber darauf hingewiesen, dass ein erneutes Räumen notwendig werden kann.

Stadtbauamt

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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