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Rathaus

Haus- und Badeordnung für die Badestelle Schömberg

Wir veröffentlichen an dieser Stelle noch einmal die Haus- und Badeordnung für den Stausee.


§ 1 Allgemeines

1.    Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Bereich der Badestelle.

2.    Die Hausordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Zugang zum Gelände erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erlassenen Anordnungen an.

3.    Die Einrichtungen der Badestelle sowie das Gelände sind pfleglich zu behandeln.
Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet
der Gast für den Schaden. Anfallender Müll ist selbst zu beseitigen.

4.    Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Eine Störung, Belästigung oder Gefährdung an-derer Personen ist nicht gestattet. Ferner ist das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung verboten. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Zustimmung des Betreibers.

5.    Das Rauchen ist nur ab einem Alter von 18 Jahren gestattet. Bereitgestellte Aschenbecher sind zu benutzen. Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten.

6.    Das Personal der Stadt Schömberg übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Gäste, die gegen die Hausordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch der Badestelle ausgeschlossen  werden. Daneben kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Bei Nichtbeachten des Hausverbotes erfolgt eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch.

7.    Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Personal der Stadt Schömberg entgegen.

8.    Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über diese wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren.

9.    Bei Gewitter ist das Gewässer zu verlassen.

10.    Den Gästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte, Fernsehgeräte oder andere Medien (z. B. Mobiltelefone) zu benutzen, die andere Gäste belästigen. Ausnahmen erteilt das Ordnungsamt.

§ 2 Öffnungszeiten und Zutritt

1.    Die Öffnungszeiten werden öffentlich bekannt gegeben. Nach Ablauf der Öffnungszeit ist das Gelände unverzüglich zu räumen.

2.    Der Betreiber kann die Benutzung der Badestelle, z.B. bei Veranstaltungen, einschränken.

3.    Der Zutritt ist nicht gestattet:

a)    Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,

b)    Personen, die Tiere mit sich führen,

c)    Personen, die das Gelände oder die Badestelle zu gewerblichen oder sonstigen nicht übli-chen Zwecken nutzen wollen.


§ 3 Haftung

1.    Die Gäste benutzen die Badestelle einschließlich der Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbes-chadet der Verpflichtung des Betreibers, das Gelände in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.

2.    Für die Zerstörung, Beschädigungen oder für das Abhandenkommen der auf das Gelände der Badestelle eingebrachten Sachen und Wertgegenstände wird nicht gehaftet.

3.     Der Betreiber oder deren Erfüllungsgehilfen haften, außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 4 Benutzung der Badestelle

1.    Die Nutzungszeit der Badestelle ist zeitlich begrenzt auf 08.00 bis 20.00 Uhr.

2.    Die Benutzung der Badestelle geschieht auf eigene Gefahr. Es besteht keine ständige
             Wasseraufsicht. Eltern bzw. Begleitpersonen haben auf ihre Kinder bzw. zu betreuenden
         Personen zu achten und haften für diese.
Ein Hineinspringen, Hineinstoßen oder Hineinwerfen anderer Personen in die Badestelle ist nicht zulässig. Das Hineinspringen in die Badestelle  insbesondere kopfüber ist wegen der damit verbundenen besonderen Gefahr verboten.
3.    Bei der Benutzung von Sport- und Spielgeräten ist eine Störung der anderen Gäste zu ver-meiden. Die Gäste haben gegenseitig Rücksicht zu nehmen.

4.    Das Mitbringen und Verzehren alkoholischer Getränke, Grillen, offenes Feuer und Ballspiele sind ebenso wie Nacktbaden oder -sonnen verboten.

5.    Das Befahren der Badestelle mit Booten ist verboten.

§ 5 Ausnahmen

Die Hausordnung gilt für den allgemeinen Betrieb der Badestelle. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Ordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Hausordnung bedarf.

Wir danken Ihnen für die Beachtung der Hausordnung und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt an der Badestelle.


Schömberg, 16.09.2020

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