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Hinweis an alle Vereine!!! Betr.: Verkehrsrechtliche Anordnungen.

Hinweis an alle Vereine!!! Betr.: Verkehrsrechtliche Anordnungen.

Hinweis an alle Vereine!!

Veranstaltungen, für die eine verkehrsrechtliche Anordnung notwendig ist.

Alljährlich finden die unterschiedlichsten Veranstaltungen in Schömberg und Schörzingen statt. Teilweise bedürfen diese einer verkehrsrechtlichen Anordnung, z.B. wenn die Straße gesperrt werden muss, ein Parkverbot benötigt wird oder Geschwindigkeitsbeschränkungen erforderlich sind.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung vollständig bei der Verkehrsbehörde vorliegen muss, bei Großveranstaltungen spätestens 8 Wochen vorher.

Der Antrag besteht aus dem Antragsformular, einer Veranstaltererklärung und einem Haftpflichtversicherungsnachweis. Die notwendigen Antragsformulare finden Sie unter: https://www.zollernalbkreis.de/landratsamt/aemter++und+organisation/veranstaltungen+aus+verkehrsrechtlicher+sicht

Die vollständigen Anträge reichen Sie bitte bei der Stadtverwaltung (Frau Neumann, Bauverwaltungs- und Ordnungsamt, E-Mail sabine.neumann@stadt-schoemberg.de) ein.

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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