Hinweis auf das Taubenfütterungsverbot

Aus gegebenem Anlass bittet das Bürgermeisteramt zu beachten, dass nach § 14 der Polizeiverordnung der Stadt Schömberg ein Taubenfütterungsverbot besteht, d.h. auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen dürfen Tauben nicht gefüttert werden.
Insbesondere auf dem Marktplatz und im Städtle fällt auf, dass Tauben entgegen diesem Verbot gefüttert werden. Es wird gebeten, dies zu unterlassen.