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Hinweis auf das Taubenfütterungsverbot

Hinweis auf das Taubenfütterungsverbot

Aus gegebenem Anlass bittet das Bürgermeisteramt zu beachten, dass nach § 14 der Polizeiverordnung der Stadt Schömberg ein Taubenfütterungsverbot besteht, d.h. auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsan­lagen dürfen Tauben nicht gefüttert werden.

Insbesondere auf dem Marktplatz und im Städtle fällt auf, dass Tauben entgegen diesem Verbot gefüttert werden. Es wird gebeten, dies zu unterlassen.

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Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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