Hinweis auf das Taubenfütterungsverbot
Die Stadtverwaltung bittet zu beachten, dass nach § 14 der Polizeiverordnung der Stadt Schömberg ein Taubenfütterungsverbot besteht, d.h. auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen dürfen Tauben nicht gefüttert werden.
Insbesondere auf dem Marktplatz und im Städtle fällt auf, dass Tauben entgegen diesem Verbot gefüttert werden. Es wird gebeten, dies zu unterlassen.
Stadtverwaltung
Ordnungsamt
