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Hinweis auf das Taubenfütterungsverbot

Hinweis auf das Taubenfütterungsverbot

Die Stadtverwaltung bittet zu beachten, dass nach § 14 der Polizeiverordnung der Stadt Schömberg ein Taubenfütterungsverbot besteht, d.h. auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsan­lagen dürfen Tauben nicht gefüttert werden.

Insbesondere auf dem Marktplatz und im Städtle fällt auf, dass Tauben entgegen diesem Verbot gefüttert werden. Es wird gebeten, dies zu unterlassen.

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