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Rathaus

Hinweise zu Feuerwerkskörpern

Bitte die Regeln beachten!

Das Amt für öffentliche Ordnung weißt zum Jahresende auf folgendes hin:

Verkauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Es wird vorsorglich an einige Bestimmungen über den Verkauf von pyro­technischen Gegen­ständen erinnert. Pyrotechnische Gegenstände dürfen in Schaufenstern nicht, in Verkaufs­räumen nur in geschlossenen Schau­kästen aus­gestellt werden. Dies gilt nicht, wenn die pyrotechnischen Gegenstände eine ein- oder mehrseitige durch­sichtige Verpackung haben und diese von der Bundes­anstalt als unbedenklich bescheinigt worden ist.

An Personen unter 18 Jahren dürfen nur Gegenstände der Klasse I (Feuer­werks­spielwaren) abgegeben werden.

Der Vertrieb und das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Kleinfeuer­werk) an den Endverbraucher ist in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Dezember untersagt. Ist der 28. Dezember ein Donnerstag, Freitag oder Samstag, so endet das Verbot bereits mit Ablauf des 27. Dezember. Ist der 28. Dezember ein Donnerstag, Freitag oder Samstag, so endet das Verbot bereits mit Ablauf des 27. Dezember.

Ferner dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerk) in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nicht abgebrannt werden.

Zuwiderhandlungen können als Vergehen bzw. als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Altstädten

(Silvesterfeuerwerk)

Im Hinblick auf den bevorstehenden Jahreswechsel wird erneut darauf hingewiesen, dass die Ver­ordnung zum Sprengstoffgesetz geändert wurde. Das bisher aus Gründen des Lärmschutzes geltende Verbot, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kranken­häusern, Kinder- und Altersheimen pyrotechnische Gegen­stände abzubrennen, wurde erweitert. Aus brandschutztechnischen Gründen ist es seit 2009 verboten, pyrotechnische Gegen­stände in unmittel­barer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern abzubrennen.

Dieses Verbot wirkt kraft Gesetzes unmittelbar. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Nach der neuen Rechtslage ist Silvesterfeuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Fach­werkhäusern als besonders brandgefährdeten Gebäuden generell kraft Gesetzes verboten.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ältere Häuser, ins­besondere im Altstadtkern von Schömberg und auch im Ortskern von Schörzingen, praktisch ausschließ­lich in Fachwerkbauweise erstellt sind.

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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