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Holcim - KAREm EMI: Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Tübingen über den Wegfall eines Erörterungstermins

Holcim - KAREm EMI: Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Tübingen über den Wegfall eines Erörterungstermins

Die im förmlichen Verfahren über den Antrag der Holcim (Süddeutschland) GmbH, Dormettin-
gerstraße 23, 72359 Dotternhausen, auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Ände-
rungsgenehmigung gemäß § 16 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für 
die Errichtung und den Betrieb einer Abgasreinigungsanlage (KAREm) und den Einsatz von wei-
teren Stoffen (Abfällen) als Ersatzrohstoffe im Zementklinkerprozess, im Rahmen der wieder-
holten Öffentlichkeitsbeteiligung, eingegangenen Einwendungen bedürfen nach Einschätzung 
des Regierungspräsidiums Tübingen keiner Erörterung.

Der in der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens im Staatsanzeiger vom 06.02.2026 an-
gekündigte Erörterungstermin in Form einer Online-Konsultation vom 30.04.2026 bis 
07.05.2026 findet nach Ausübung des der Genehmigungsbehörde eingeräumten Ermessens 
daher nicht statt (Entscheidung nach §§ 12 Absatz 1 Satz 3, 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 der 
Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 9. BImSchV).  

Der Wegfall des Erörterungstermins wird hiermit gemäß § 12 Absatz 1 Satz 5 der  
9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.  

Regierungspräsidium Tübingen (Ref. 54.1 / 51), den 24.04.2026

Anbei die Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Tübingen als PDF. 

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