Holcim - KAREm EMI: Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Tübingen über den Wegfall eines Erörterungstermins
Die im förmlichen Verfahren über den Antrag der Holcim (Süddeutschland) GmbH, Dormettin-
gerstraße 23, 72359 Dotternhausen, auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Ände-
rungsgenehmigung gemäß § 16 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für
die Errichtung und den Betrieb einer Abgasreinigungsanlage (KAREm) und den Einsatz von wei-
teren Stoffen (Abfällen) als Ersatzrohstoffe im Zementklinkerprozess, im Rahmen der wieder-
holten Öffentlichkeitsbeteiligung, eingegangenen Einwendungen bedürfen nach Einschätzung
des Regierungspräsidiums Tübingen keiner Erörterung.
Der in der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens im Staatsanzeiger vom 06.02.2026 an-
gekündigte Erörterungstermin in Form einer Online-Konsultation vom 30.04.2026 bis
07.05.2026 findet nach Ausübung des der Genehmigungsbehörde eingeräumten Ermessens
daher nicht statt (Entscheidung nach §§ 12 Absatz 1 Satz 3, 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 der
Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 9. BImSchV).
Der Wegfall des Erörterungstermins wird hiermit gemäß § 12 Absatz 1 Satz 5 der
9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.
Regierungspräsidium Tübingen (Ref. 54.1 / 51), den 24.04.2026
Anbei die Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Tübingen als PDF.
