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Kinderbetreuung – Corona – was gilt aktuell

Folgende Regelungen gelten zur Zeit bei der Betreuung in den Kindergärten:

Wer hat Anspruch auf einen Platz nach der Corona-Verordnung?

Anspruchsberechtigt zum Besuch sind Personen bei denen beide Eltern (ggf. Alleinerziehende) in kritischen Strukturen beschäftigt sind und Kinder von Personen, denen Präsenzpflicht seitens des Arbeitgebers bescheinigt wird, ebenso sind anspruchsberechtigt Kinder bei denen eine Kindswohlgefährdung zu befürchten ist und Kinder mit besonderem Förderberdarf (nur nach entsprechendem Nachweis).

Wer kann aufgenommen werden um die 50 Prozent Quote optimal zu nutzen.

Hier sollen alle Kinder die Chance haben, in die Einrichtung zurückzukehren, da es jedoch maximal die Hälfte der Gesamtkinderzahl sein darf, können nicht alle zu den kompletten Öffnungszeiten kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Weshalb kann mein Kind nur teilweise kommen und nicht immer?

Um allen Kindern die Möglichkeit zu geben, in den „Kindi“ zurückzukehren, ist dies nur zu den mit der Leitung der Einrichtung abgestimmten Zeiten möglich.

Was habe ich als Elternteil nach der Corona-Verordnung zu beachten, wenn mein Kind die Einrichtung besucht? – wie sind die Hygienevorschriften?

Hier verweisen wir auf die Aushänge im Eingangsbereich der jeweiligen Einrichtung.

Weshalb muss man den vollen Betrag bezahlen, obwohl mein Kind nur teilweise die Öffnung nutzen kann?

Hierzu gibt es einen Gemeinderatsbeschluss vom 29.04.2020, der festlegt, dass der gesamte Kindergartenbeitrag zu bezahlen ist.

Begründung: Die Stadt als Träger der Einrichtung (bei Arche Noah auch Kirche) beschäftigt Ihre Erzieherinnen voll weiter und muss diese auch in vollem Umfang bezahlen. Die Kinder ohne Notbetreuung und Kinder, die nicht Auffüllkinder (ein schreckliches Wort) sind, bezahlen keine Beiträge. Dies war ausschlaggebend für die Entscheidung, die Beiträge für diejenigen die ihre Kinder in die Einrichtung bringen, voll zu erheben.

Kann es hier in Zukunft noch Änderungen geben bezüglich des erhobenen Beitrags.

Die Kommunen erhalten seitens des Landes Zuwendungen für die Einnahmeausfälle im Kindergartenbereich. Hierüber wird der Gemeinderat noch gesondert informiert und die letztlich verbleibenden Einnahmeverluste dargestellt. Wenn das tatsächlich entstehende Defizit feststeht wird der Gemeinderat zur Beitragshöhe auf Vorschlag der Verwaltung nochmals beraten.

Wie ist die notwendige Personalstärke bei den Erzieherinnen?

Wir wenden den normalen Personalschlüssel nach Möglichkeit an, um jede haftungsrechtliche Problematik für unsere Erzieherinnen von vornherein zu verhindern. Krankheitsbedingte Ausfälle und der Ausfall von Erzieherinnen der Risikogruppe können zu Sondersituationen führen, die wir orientiert am Wohl der Kinder und der Familien nur im Einzelfall lösen können. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Wie lange gelten die jetzt kommunizierten Informationen?

Wir gehen Stand heute davon aus, dass dies der letzte Zwischenschritt vor einer Komplettöffnung der Einrichtungen ist (vermutlich Ende Juni), darauf lassen die jüngsten Veröffentlichungen der Landesregierung schließen. Die Informationen der Vergangenheit änderten sich jedoch binnen einer Woche mehrmals, was es auch der Verwaltung erschwert hat, immer jede Detailregelung unmittelbar zu kommunizieren.

Welchen Weg der Kommunikation zu den Eltern wählen wir künftig,

Die Verwaltung gibt die Informationen an die Einrichtungsleitung mit der Bitte um Weitergabe an die Elternbeiratsvorsitzenden, diesen empfehlen wir per Whats App oder sonst in geeigneter Weise eine zeitnahe Information zu Neuerungen allen Eltern weiter zu geben.

Liebe Eltern, liebe Kinder, sehr geehrte Erzieher und Erzieherinnen in unseren Einrichtungen,

gerade im Bereich der Kindertageseinrichtungen sind die Anforderungen die die Corona-Krise stellt nicht einfach zu meistern. Um die Herausforderungen bestmöglich zu bestehen, versucht jeder an seinem Platz das Beste zu geben, dies nehme ich für die Leitungen unserer Einrichtungen und die Verwaltung in Anspruch, und weiß aber auch, dass dennoch bei Ihnen, liebe Eltern, die Sie selbst extrem gefordert sind mit dieser langanhaltenden Ausnahmesituation, gelegentliche Unzufriedenheit nicht ausbleibt. Dafür haben wir Verständnis und versuchen zu helfen und zu verbessern, wo immer es geht.

Ich setze weiterhin auf Ihre Unterstützung und danke für das bisherige kooperative Miteinander und das vorbildliche Engagement.

Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße

Karl-Josef Sprenger

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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