Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Nord, 3. Erweiterung"
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der Abgrenzungsplan vom 12.12.2018 maßgebend. Er ergibt sich aus dem angefügten Kartenausschnitt.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Industriegebietes zur Schaffung weiterer Gewerbeflächen in Schömberg geschaffen werden.
Schömberg, 20.12.2018
gez. Sprenger
Bürgermeister