Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des Bebauungsplanes "Pflegepark"

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der Abgrenzungsplan vom 21.11.2018 maßgebend. Er ergibt sich aus dem angefügten Plan.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung des Gebietes zu Wohnzwecken in Form von weiteren Pflegeplätzen, Service-Wohnen und Demenz-Zentrum als Erweiterung der Seniorenanlage geschaffen werden.
Schömberg, 29.11.2018
gez. Sprenger
Bürgermeister