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Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan „Brühlen II, 6. Änderung“ in Schömberg

Der Gemeinderat der Stadt Schömberg hat am 23.03.2022 in öffentlicher Sitzung auf-grund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Brühlen II, 6. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als „Bebau-ungsplan der Innenentwicklung“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.


Die Bebauungsplanänderung bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück 1813/9 an der Hegelstraße. Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der obige Plan vom 11.04.2022 maßgebend.


Ziele und Zwecke der Planung

Die Bebauungsplanänderung betrifft das neu gebildete Flst. 1813/9 an der Hegelstraße. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Vorausset-zungen für die Bebauung des Grundstücks mit zwei Einfamilienhäusern geschaffen werden.

Öffentliche Auslegung nach § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat am 04.05.2022 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur öffentli-chen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nach § 13a in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung vom 23.05.2022 bis einschließ-lich 24.06.2022 bei der Stadt Schömberg, Alte Hauptstraße 7, 72355 Schömberg, Zimmer 32 (Bauverwaltungsamt) und im Bürgerbüro, Alte Hauptstraße 5, zur Einsicht für jedermann öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist besteht auch die Möglichkeit, Bedenken oder Anregungen vorzubringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be-schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antrag-steller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hät-ten geltend gemacht werden können.

Diese öffentliche Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften einschließlich der Begründung, dem Vorhaben- und Erschlie-ßungsplan und der artenschutzrechtlichen Relevanzuntersuchung sind auch auf der Homepage der Stadt Schömberg www.stadt-schoemberg.de unter dem Pfad

www.stadt-schoemberg.de/politik-verwaltung/rathaus/bebauungsplaene/  abrufbar.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes verfügbar:

1.    Begründung zum Bebauungsplan vom 31.03.2022
Die Begründung zum Bebauungsplan enthält Hinweise zu den Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft. Es ist mit keiner das normale Maß überschreiten-den Verschlechterung des Naturhaushaltes zu rechnen. Schottergärten werden aus-geschlossen. Für das Baugrundstück wird die Pflanzung von Bäumen und Sträu-chern abhängig von der Grundstücksgröße vorgeschrieben. Baufeldräumungen und Rodungen dürfen nur in den Wintermonaten durchgeführt werden. Vorhandene Nisthilfen müssen vor Baubeginn in geeignete umliegende Bereiche umgehängt werden.

2.    Umweltbeitrag vom 31.03.2022
Es werden die umweltrelevanten Eingriffe der Baumaßnahme beschrieben und die verschiedenen Schutzgüter untersucht.

3.    Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung vom 31.03.2022
Die Belange des Artenschutzes werden in einer Habitatpotentialanalyse dargestellt.
Im Wirkraum des Vorhabens können artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen bzw. erscheint deren Vorkommen möglich, insbesondere europäische Vogelarten und Fledermäuse. Eine Überprüfung ist allerdings nicht erforderlich. Auf floristische und avifaunistische Untersuchungen kann verzichtet werden.


Schömberg, den 12.05.2022
gez. Sprenger
Bürgermeister

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