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Verschärfung der Infektionsschutzmaßnahmen entsprechend der Corona-Verordnung

Die 7-Tage-Inzidenz im Zollernalbkreis hatte zuletzt drei Tage in Folge (Mittwoch, Donnerstag und Freitag) den Grenzwert von 50 überstiegen. Diese liegt aktuell (Stand: 22. März 2021, 14 Uhr) bei 82,4. Die Landkreisverwaltung hat im Detail das Infektionsgeschehen über das Wochenende analysiert und bewertet. Das Gesundheitsamt stuft dieses als diffus ein. „Die Coronaverordnung lässt uns hier keinen Spielraum“, so Rechtsdezernent Georg Link. Entsprechend der aktuellen Corona-Verordnung müssen ab Mittwoch, 24. März 2021 wieder verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen umgesetzt werden.


In den vergangenen Tagen wurden dem Gesundheitsamt wieder mehr positive Coronafälle gemeldet. Der Schwerpunkt der Infektionen liegt nach wie vor vorwiegend im privaten Umfeld, seit kurzem rücken Kindergärten und Schulen erneut in den Fokus. Von den 156 Infektionen in der vergangenen Woche fielen knapp 24% auf Kinder und Jugendliche (unter 20 Jahre). „Mit einem Anstieg der Inzidenz haben wir gerechnet. In den vergangenen Tagen wurden die Schnelltestmöglichkeiten im Zollernalbkreis nochmal ausgebaut. Dadurch werden deutlich mehr asymptomatische Infektionen aufgedeckt, die in die Statistik miteinfließen“, so Gesundheitsdezernentin Dr. Gabriele Wagner. Gleichzeitig steigt die Anzahl der nachgewiesenen Mutationen im Kreis und liegt aktuell bei knapp unter 50%. „Diese sind deutlich infektiöser und vermehrt junge Menschen sind davon betroffen“, so Dr. Wagner weiter.

Seit Mitte März haben alle Bewohner von Pflegeeinrichtungen im Kreis die Erst- und Zweitimpfung erhalten. Mit den Testmaßnahmen und Hygienevorschriften gibt es keine Infektionen mehr bei den vulnerablen Personen in den Einrichtungen.

Folgende Änderungen ergeben sich für den Zollernalbkreis mit Gültigkeit ab Mittwoch, 24. März 2021:

•    Schließung des Einzelhandels. „Click & Meet“ ist weiterhin möglich. Kunden können nach vorheriger Terminabsprache sich in einem festen Zeitfenster in einem Laden beraten lassen und einkaufen. Dabei darf nicht mehr als ein Kunde pro 40 m² gleichzeitig anwesend sein und es muss eine medizinische oder FFP2- (KN95-) Maske getragen werden.

•    Kontaktarmer Sport im Freien und auf Innen- und Außensportanlagen (keine Schwimmbäder) ist nur noch mit maximal 5 Personen aus zwei Haushalten möglich. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist nur im Freien möglich.

•    Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologischen und botanischen Gärten ist nur nach Voranmeldung und Dokumentation der Kontaktdaten erlaubt.

Die entsprechende Corona-Notbekanntmachung hat die Landkreisverwaltung am 22. März 2021 veröffentlicht. Diese ist über die Homepage www.zollernalbkreis.de abrufbar.

„Pauschale „Lockdowneritis“ alleine entlang des Inzidenzwertes ist ungesund. Daher hätten wir uns Ausnahmeregelungen für den Fach- und Einzelhandel, unsere Gastronomie sowie für alle Aktivitäten, die der Gesundheitsförderungen dienen, gewünscht, sofern Hygienemaßnahmen verantwortungsbewusst umgesetzt werden. Wir dürfen nicht mehr Krankheiten und Kollateralschäden durch die Maßnahmen riskieren als ohne“, so Landrat Günther-Martin Pauli. 

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