Erlass einer Veränderungssperre + Vorkaufsrecht für das Gebiet Brühlen IV Erweiterung
Zur Sicherung des mit Beschluss vom 15.12.2021 eingeleiteten Aufstellungsverfahrens nach § 13b BauGB für den Bebauungsplan „Brühlen IV-Erweiterung“ in Schömberg wurden am 15.12.2021 die nachfolgende Veränderungssperre und die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht beschlossen. Für den räumlichen Geltungsbereich ist jeweils der Lageplan vom 15.12.2021 maßgebend.
