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Rathaus

Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Das Regierungspräsidium Tübingen beabsichtigt, zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) eine Verordnung gemäß § 36 Absatz 2 des Gesetzes des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz – NatSchG) vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletzt mehrfach geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und weiterer Vorschriften vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4), zu erlassen.

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Wertsoffzentrum ab 14. Februar im IG Nord

Am Mittwoch, 14.März 2018 öffnet erstmals das neu errichtete Wertstoffzentrum Schömberg in der Zeppelinstraße 24 seine Pforten. Seit Oktober wurde an der neuen, modernen Entsorgungseinrichtung gebaut. Bürger des gesamten Gemeindeverwaltungsverbands Oberes Schlichemtal können nun im Industriegebiet Nord an der L 435 Richtung Dautmergen ihre Wertstoffe abgeben.

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Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des Bebauungsplanes „Färbergärten-Bartswiese, 8. Änderung“

Der Gemeinderat hat am 20.12.2017 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Färbergärten-Bartswiese“ mit örtlichen Bauvorschriften gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes lag bereits vom 26.01.2018 bis einschließlich 02.03.2018 öffentlich aus.

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Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbe- und Mischgebiet „Eichbühl“

Der Gemeinderat hat am 28.02.2018 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbe- und Mischgebiet „Eichbühl“ gefasst. Gleichzeitig wurde der Entwurf der 8. Änderung gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Für den Planbereich ist der Lageplan vom 19.02.2018 maßgebend.

Rathaus , Kultur

Energiebericht 2016 der Stadt Schömberg

Die Stadt Schömberg hat einen ausfürlichen Bericht über den Energieverbrauch aller städtischer Einrichtungen (z.B. Rathaus, Schulen, Kindergärten) angefertigt.

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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