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Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan „Pflegepark“ in Schömberg

Der Gemeinderat der Stadt Schömberg hat am 26.02.2020 in öffentlicher Sitzung auf-grund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen, den Bebauungsplan „Pflegepark“ mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 12.03.2020 bis einschließlich 17.04.2020 statt.

Für den Bebauungsplan „Pflegepark“ ist der untenstehende Planentwurf vom 26.02.2020/16.09.2020 maßgebend.


Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Vorausset-zungen geschaffen werden für den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Seni-orenanlage im Frankenweg zur Schaffung von Tagespflege, Service-Wohnen und De-menz-Zentrum.

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung vom 09.10.2020 bis ein-schließlich 13.11.2020 bei der Stadt Schömberg, Alte Hauptstr. 7, 72355 Schömberg, Zimmer 32 (Bauverwaltungsamt) und im Bürgerbüro, Alte Hauptstr. 5, zur Einsicht für jedermann öffentlich ausgelegt.

Während dieser Zeit besteht auch die Möglichkeit, Bedenken oder Anregungen vorzu-bringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfas-sung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antrag-steller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese öffentliche Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften einschließlich der Begründung, der Umweltbericht sowie der Artenschutzbericht und Unterlagen zu Ausgleichsmaßnahmen sind auch auf der Homepage der Stadt Schömberg www.stadt-schoemberg.de unter dem Pfad www.stadt-schoemberg.de/politik-verwaltung/rathaus/bebauungsplaene/  abruf-bar.

Folgende umweltbezogene Informationen sind während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes verfügbar:

1.    Begründung zum Bebauungsplan vom 26.02.2020/16.09.2020
Die Begründung zum Bebauungsplan weist auf den Umweltbericht und die Geologie im Plangebiet hin.

2.    Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vom 26.02.2020/08.07.2020/16.09.2020
Der Umweltbericht enthält die Abarbeitung der Umweltbelange, in welcher die Schutzgüter Mensch, Arten und Biotope, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild be-trachtet wurden. Außerdem wird auf Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung, Kompensation nachteiliger Umweltauswirkungen eingegangen.

3.    Bestandsplan Biotoptypen vom 22.09.2020

4.    Maßnahmenplan über planinterne Ausgleichsmaßnahmen vom 22.09.2020

5.    Artenschutzrechtliche Prüfung vom 16.03.2020/08.07.2020/16.09.2020
Eine artenschutzrechtliche Prüfung ist erfolgt. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass bei Fledermäusen eine Betroffenheit nicht ganz ausgeschlossen werden kann. Aus-gleichs- und Schutzmaßnahmen werden dargestellt.
Vögel, andere Säugetiere, Reptilien, Amphibien, Wirbellose, Farne und Blütenpflan-zen sind von der Planung nicht betroffen.

6.    Planexterne Ausgleichsmaßnahme – Entwicklung einer Magerwiese vom 16.09.2020
Durch die Ausweisung des Bebauungsplans werden sogenannte FFH-Flachlandmäh-wiesen beeinträchtigt. FFH-Flachlandmähwiesen müssen an anderer Stelle flächengleich neu angelegt werden. Hierfür steht eine Wiese im Bereich der Oberen Säge zur Verfügung.

7.    Antrag auf Versetzen eines Feldgehölzes vom 16.09.2020
Durch den Bau des geplanten Kreisverkehrs ist eine als Biotop geschützte Feldhe-cke zum Teil betroffen. Es ist eine Ausnahmegenehmigung nach dem Naturschutz-gesetz erforderlich. Der Anteil des Feldgehölzes, welcher im Rahmen des zu bauen-den Kreisverkehr entfernt werden muss, wird mit dem Wurzelwerk ausgegraben und am noch vorhandenen Rest des geschützten Feldgehölzes im Osten wieder einge-pflanzt.

8.    Landratsamt Zollernalbkreis – Wasseramt und Natur- und Denkmalschutz
Stellungnahme vom 24.04.2020
Die Behörde weist in ihrer Stellungnahme auf den vorsorgenden Bodenschutz, ober-irdische Gewässer, die Niederschlagswasserbeseitigung sowie auf die Notwendigkeit eines Umweltberichts mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, einer artenschutz-rechtlichen Untersuchung und den Ausgleich der in Anspruch genommenen FFH-Flachlandmähwiese hin. Außerdem wird auf die als Biotop geschützte Feldhecke im Bereich des Kreisverkehrs aufmerksam gemacht.

9.    Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V.
Stellungnahme vom 01.04.2020
Der Landesnaturschutzverband weist darauf hin, dass seine Stellungnahme zu-gleich auch im Namen der nach § 3 Umweltrechtsgesetz anerkannten Naturschutz-vereinigungen bzw. ihrer im Landkreis tätigen Untergliederungen erfolgt. Er weist ferner darauf hin, dass die für die naturschutzfache und naturschutzrechtliche Beur-teilung erforderlichen Unterlagen bei der frühzeitigen Behördenanhörung noch un-vollständig waren oder ganz fehlten. Wenn die Unterlagen vervollständigt sind, kann eine abschließende Beurteilung erfolgen.


10.    Naturpark Obere Donau e.V.
Stellungnahme vom 19.03.2020
Der Naturpark Obere Donau setzt sich für die Stärkung der Region ein und unter-stützt zukunftsträchtige regionale Entwicklungen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Förderung naturnaher, ruhiger Erholungsformen.
Mit Ausnahme der Veränderung des Landschaftsbildes durch den Eingriff in den re-gionalen Grünzug hat die geplante Ausweitung der Seniorenanlage vermutlich keine gravierenden Auswirkungen auf Erholungsbelange und steht damit nicht im Wider-spruch zu diesbezüglichen Zielen der Naturparkverordnung und des Naturparkplans.

Schömberg, den 01.10.2020
gez. Sprenger
Bürgermeister

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