Ab Sonntag entfällt die Bundesnotbremse im Zollernalbkreis
Ab Sonntag, 6. Juni, treten die Maßnahmen nach § 28b Abs. 2 Infektionsschutzgesetz – die sogenannte Bundesnotbremse – außer Kraft. Der Zollernalbkreis kann damit in den „Öffnungsschritt 1“ nach der Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg eintreten.
