Aufstellung des Bebauungsplanes „Lehenbrunnen, 5. Änderung“ in Schörzingen

Der Gemeinderat hat am 26.07.2017 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Lehenbrunnen“ gefasst. Gleichzeitig wurde der Entwurf der 5. Änderung gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.