Aufstellung des Bebauungsplanes „Färbergärten-Bartswiese, 8. Änderung“ in Schömberg
Der Gemeinderat hat am 20.12.2017 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Färbergärten-Bartswiese“ mit örtlichen Bauvorschriften gefasst. Gleichzeitig wurde der Entwurf der 8. Änderung gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
