Bebauungsplan „Brühlen II, 7. Änderung“ - Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 i.V.m § 13a Baugesetzbuch
Der Gemeinderat der Stadt Schömberg hat am 04.05.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Brühlen II, 7. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.