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Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des Bebauungsplanes „Vor Aspen, 3. Änderung"

Der Gemeinderat hat am 18.07.2018 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Vor Aspen“ mit örtlichen Bauvorschriften gefasst. Gleichzeitig wurde der Entwurf der 3. Änderung gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Für den Planbereich ist der Lageplan vom 25.06.2018 maßgebend. Er ergibt sich aus dem oben stehenden Kartenausschnitt.

Ziele und Zwecke der Planung

Das Gewerbegebiet „Vor Aspen“ besteht aus einem ausgewiesenen Gewerbegebiet (GE) an der Siemensstraße, der Benzstraße, der Hohnerstraße und an der Rudolf-Diesel-Straße sowie einem ausgewiesenen Mischgebiet (MI) entlang der Wilflinger Straße.

Der Bebauungsplan „Vor Aspen“ mit Schuppengebiet „Mattenberg“, rechtsverbindlich seit dem 22.07.2010, sieht für das Grundstück Rudolf-Diesel-Str. 5 die Ausweisung als GE vor. Das Grundstück Rudolf-Diesel-Str. 5 ist entsprechend der Abgrenzung im Bebau-ungsplan noch vom Flst. 738/2 abzutrennen.
 
Der künftige Eigentümer möchte das Grundstück mit einer Gewerbehalle, einem Friseur-salon und einem Wohnhaus bebauen. Dafür wird das ausgewiesene GE in ein MI abge-stuft. Außerdem wird zur besseren Ausnutzbarkeit des Grundstücks die Baugrenze Richtung Wilflinger Straße / Wald auf einen Abstand von 6 m zur Grundstücksgrenze festgesetzt; momentan beträgt der Abstand 15 m. Alle anderen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes bleiben unverändert bestehen.

Öffentliche Auslegung nach § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Durch die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen und den Bürgern und Behörden im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung vom 03.08.2018 bis einschließlich 05.09.2018 bei der Stadt Schömberg, Alte Hauptstr. 7, 72355 Schömberg, Zimmer 32 (Bauverwaltungsamt) und im Bürgerbüro,  Alte Hauptstr. 5, sowie auf der Ortschaftsver-waltung Schörzingen, Tannenstr. 2, für jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Diese öffentliche Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung sind auch auf der Homepage der Stadt Schömberg www.stadt-schoemberg.de abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Es wird gebeten, diese schriftlich oder zur Niederschrift vorzutragen und die volle Anschrift und die betroffenen Grundstücke anzugeben. Bedenken und Anregungen werden aber auch entgegengenommen, wenn sie dieser Bitte nicht entsprechen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Schömberg, den 26.07.2018
gez.
Sprenger
Bürgermeister

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