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Verfahren von A bis Z

Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

keine

Ablauf

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal

  • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständiger Zulassungsbehörde

Voraussetzungen

Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,

  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder

  • wenn Sie es verschrotten lassen.

Zuständigkeit

örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde

Erforderliche Unterlagen

  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),

  • ggf. mit Anhängerverzeichnis

  • Kennzeichenschilder

  • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder

  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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