Verfahren von A bis Z
Luftfahrerscheine verlängern
Für eine Teilnahme am Flugverkehr brauchen Sie eine Erlaubnis. Man unterscheidet in Erlaubnisse für:
Flugzeuge
Drehflügler (Beispiel: Hubschrauber)
Motorsegler
Segelflugzeuge
Freiballone (Beispiel: Heißluftballon)
Luftsportgeräte
Hinweis: Die Erlaubnisse für Verkehrsluftfahrzeugführer und Berufsluftfahrzeugführer sowie die Erlaubnisse für Luftsportgeräteführer (Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel und Fallschirmspringer) fallen nicht in die Zuständigkeit der Landesluftfahrtbehörden (Regierungspräsidien). Hier sind das Luftfahrt-Bundesamt für die Verkehrs-/Berufsluftfahrzeugführer sowie die Luftsportverbände für die Luftsportgeräteführer zuständig.
Luftfahrerscheine werden unbefristet erteilt.
Berechtigungen in den Luftfahrerscheinen werden teilweise befristet und können nach Vorliegen der Mindestvoraussetzungen verlängert werden. Dies geschieht durch einen handschriftlichen Eintrag auf der Rückseite der Lizenz oder durch Neuausstellung.
Um Rechte aus einer Lizenz ausüben zu können, müssen auch teilweise Nachweise im persönlichen Flugbuch der Pilotin oder des Piloten erbracht werden.
keine
Ablauf
Für die Verlängerung von Berechtigungen in einem Luftfahrerschein müssen Sie je nach Art der Berechtigung nachweisen:
eine bestimmte Anzahl von Flugstunden, Starts und Landungen sowie von Übungsflügen mit Fluglehrer beziehungsweise Fluglehrerin oder
eine Befähigungsüberprüfung durch anerkannte Prüfer und
die durch einen flugmedizinischen Sachverständigen festgestellte körperliche und geistige Tauglichkeit durch Vorlage eines Tauglichkeitszeugnisses
bei Lehrberechtigten werden gegebenenfalls die Bescheinigung über die Teilnahme an einem Auffrischungssemiar und eine Kompetenzbeurteilung benötigt
Zusammen mit dem Verlängerungsantrag müssen Sie Nachweise wie zum Beispiel ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis vorlegen. Was genau benötigt wird, können Sie dem jeweiligen Antrag entnehmen.
Wenn Berechtigungen mit Ablaufdatum durch Fluglehrer/in oder Prüfer/in auf der Rückseite des Luftfahrerscheines verlängert werden, sind von diesen die notwendigen Formulare auszufüllen und bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Fristen
Eine Berechtigung, deren Gültigkeit abgelaufen ist, kann nur noch unter erschwerten Bedingungen erneuert werden.
Kosten
Gebühren werden gemäß der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung erhoben.
Rechtsgrundlage
- § 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) (Erlaubnis für Luftfahrer)
- § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) (Zuverlässigkeitsüberprüfungen)
- Verordnung (EU) Nr. 1178/2011
- Verordnung (EU) Nr. 2018/395
- Verordnung (EU) Nr. 2018/1976
- Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
- Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
Voraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen:
durch einen flugmedizinischen Sachverständigen festgestellte körperliche und geistige Tauglichkeit
charakterliche Zuverlässigkeit und nach dem Luftsicherheitsgesetz
Fachliche Voraussetzungen:
sind festgelegt in den europäischen Verordnungen , herausgegeben durch die EASA , jeweils bezogen auf die Art des Luftfahrzeugs und die Berechtigung
für Luftsportgeräte in der Verordnung über Luftfahrtpersonal
Hinweis: Die einzelnen Voraussetzungen können bei den Luftfahrerschulen oder bei den Landesluftfahrtbehörden erfragt werden.
Zuständigkeit
das Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg
Erforderliche Unterlagen
sind den notwendigen Anträgen zu entnehmen